Allgemeine Geschäftsbedigungen

Bei Nutzung des Counters akzeptieren Sie folgende Nutzngsbedingungen:

1. Geltungsbereich:
Count-O-Rama erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Eine Änderung der AGB wird 14 Tage nach Veröffentlichung wirksam.

2. Leistung

2.1 Count-O-Rama bietet seinen Kunden einen Counter (graphischer Zugriffszähler) mit Statistiken, die der Kunde auf den Seiten von Count-O-Rama abrufen kann, auf Grundlage unserer aktuellen Preisliste. Dazu fügt der Kunde einen HTML-Code in seine Seite ein.

2.2 Count-O-Rama behält sich das Recht vor, den Umfang der Statistiken jederzeit zu verändern, d.h. zu erweitern oder zu reduzieren.

2.3. Count-O-Rama nimmt die Seiten mit den meisten Besuchern in eine "Topliste" auf. Grundsätzlich besteht jedoch kein Anspruch in diese Liste aufgenommen zu werden. Insbesondere die zwangsweise Unterbreitung von Angeboten kann zu einer Nichtaufnahme führen.

2.4. Für Web-Sites, die gegen geltendes Recht verstoßen, pornografischen, obszönen, sittenwidrigen oder menschenverachtenden Inhalt enthalten, werden keine Dienste angeboten. Dies wird auch dann als Inhalt angenommen, wenn nur ein kleiner Teil (Banner, etc) der Seite oder der Unterseiten solchen Inhalt enthält. Count-O-Rama behält sich im Zweifel vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, welche Seiten als solche eingestuft werden.

2.5 Jeder neue Kunde kann den Counter nach Anmeldung 1 Woche kostenfrei (ohne Zusatzfunktionen) ausprobieren.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Code darf nur auf HTML-Seiten eingebaut werden. Inbesondere Seiten mit automatischem Refresh, Severskripten und Java-Skript-Boxen dürfen nur nach ausdrücklicher Absprache mit Count-O-Rama verwendet werden.

4. Zahlung

4.1 Die Gebühren sind für ein Jahr im voraus zu zahlen. Sie erhalten dann 1Monat vor Ablauf der Zahlungsperiode eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Nach Zahlungseingang wird der Counter dann jeweils für ein weiteres Jahr freigeschaltet. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, auch wenn der Counter aus Gründen die nicht in der Verantwortung von Count-O-Rama liegen, nicht genutzt wird.

4.2 Preisänderungen sind möglich, wirken sich aber nicht auf bereits bezahlte Gebühren aus.

5 Kündigung

5.1 Eine Kündigung ist nach Ablauf der bereits bezahlten Periode möglich.

5.2 Count-O-Rama behält sich das Recht vor, Seiten jederzeit zu kündigen, wenn ihr Inhalt sich derart ändert, daß sie 2.4. entsprechen.

6. Haftung

6.1.Count-O-Rama übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit des Zählerstandes und der Statistik. Wir sind bemüht eine dauerhafte Erreichbarkeit des Servers zu leisten können dies aber nicht garantieren. Für systembedingte Fehler besteht ebenfalls keine Haftung.

6.2. Count-O-Rama weist ausdrücklich darauf hin, daß es durch den Einbau vom Counter zu Verzögerungen im Seitenaufbau kommen kann.

6.3. Für den richtigen Einbau des Counters ist jeder Webmaster selber verantwortlich.

6.4. Für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung bzw. Nichtnutzung des Counters entstehen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

6.5 Die rechtliche Verantwortung für den Inhalt der Chat-Räume liegen bei deren Inhabern.

7. Datenschutz

7.1 Für den Counterbetrieb werden persönliche Daten gespeichert. Diese Daten können von Mitarbeitern von Count-O-Rama eingesehen werden und für Identifizierung sowie kundenbezogene Servicearbeiten verwendet.

7.2 Count-O-Rama darf die Kundendaten für eigene Zwecke, insbesondere der Leistungsoptierung verwenden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

7.3. Count-O-Rama weist darauf hin, dass im Internet versendete Daten niemals mit absoluter Sicherheit vor Zugriffen von außen geschützt sind.

8. Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Es gelten anstelle der unwirksamen Bestimmungen dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder nahe kommende Erstatzbestimmmungen, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeite der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.