Allgemeine
Geschäftsbedigungen
Bei
Nutzung des Counters akzeptieren Sie folgende Nutzngsbedingungen:
1.
Geltungsbereich:
Count-O-Rama erbringt seine Leistungen ausschließlich auf
der Grundlage dieser AGB. Eine Änderung der AGB wird 14 Tage
nach Veröffentlichung wirksam.
2.
Leistung
2.1 Count-O-Rama bietet seinen Kunden einen Counter (graphischer
Zugriffszähler) mit Statistiken, die der Kunde auf den Seiten
von Count-O-Rama abrufen kann, auf Grundlage unserer aktuellen Preisliste.
Dazu fügt der Kunde einen HTML-Code in seine Seite ein.
2.2
Count-O-Rama behält sich das Recht vor, den Umfang der Statistiken
jederzeit zu verändern, d.h. zu erweitern oder zu reduzieren.
2.3.
Count-O-Rama nimmt die Seiten mit den meisten Besuchern in eine
"Topliste" auf. Grundsätzlich besteht jedoch kein
Anspruch in diese Liste aufgenommen zu werden. Insbesondere die
zwangsweise Unterbreitung von Angeboten kann zu einer Nichtaufnahme
führen.
2.4.
Für Web-Sites, die gegen geltendes Recht verstoßen, pornografischen,
obszönen, sittenwidrigen oder menschenverachtenden Inhalt enthalten,
werden keine Dienste angeboten. Dies wird auch dann als Inhalt angenommen,
wenn nur ein kleiner Teil (Banner, etc) der Seite oder der Unterseiten
solchen Inhalt enthält. Count-O-Rama behält sich im Zweifel
vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, welche Seiten als solche
eingestuft werden.
2.5
Jeder neue Kunde kann den Counter nach Anmeldung 1 Woche kostenfrei
(ohne Zusatzfunktionen) ausprobieren.
3.
Pflichten des Kunden
3.1
Der Code darf nur auf HTML-Seiten eingebaut werden. Inbesondere
Seiten mit automatischem Refresh, Severskripten und Java-Skript-Boxen
dürfen nur nach ausdrücklicher Absprache mit Count-O-Rama
verwendet werden.
4.
Zahlung
4.1
Die Gebühren sind für ein Jahr im voraus zu zahlen. Sie
erhalten dann 1Monat vor Ablauf der Zahlungsperiode eine Zahlungsaufforderung
per E-Mail. Nach Zahlungseingang wird der Counter dann jeweils für
ein weiteres Jahr freigeschaltet. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen,
auch wenn der Counter aus Gründen die nicht in der Verantwortung
von Count-O-Rama liegen, nicht genutzt wird.
4.2
Preisänderungen sind möglich, wirken sich aber nicht auf
bereits bezahlte Gebühren aus.
5
Kündigung
5.1
Eine Kündigung ist nach Ablauf der bereits bezahlten Periode
möglich.
5.2
Count-O-Rama behält sich das Recht vor, Seiten jederzeit zu
kündigen, wenn ihr Inhalt sich derart ändert, daß
sie 2.4. entsprechen.
6.
Haftung
6.1.Count-O-Rama
übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit des Zählerstandes
und der Statistik. Wir sind bemüht eine dauerhafte Erreichbarkeit
des Servers zu leisten können dies aber nicht garantieren.
Für systembedingte Fehler besteht ebenfalls keine Haftung.
6.2.
Count-O-Rama weist ausdrücklich darauf hin, daß es durch
den Einbau vom Counter zu Verzögerungen im Seitenaufbau kommen
kann.
6.3.
Für den richtigen Einbau des Counters ist jeder Webmaster selber
verantwortlich.
6.4.
Für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung
bzw. Nichtnutzung des Counters entstehen, wird ebenfalls keine Haftung
übernommen.
6.5
Die rechtliche Verantwortung für den Inhalt der Chat-Räume
liegen bei deren Inhabern.
7.
Datenschutz
7.1
Für den Counterbetrieb werden persönliche Daten gespeichert.
Diese Daten können von Mitarbeitern von Count-O-Rama eingesehen
werden und für Identifizierung sowie kundenbezogene Servicearbeiten
verwendet.
7.2
Count-O-Rama darf die Kundendaten für eigene Zwecke, insbesondere
der Leistungsoptierung verwenden. Die Daten werden nicht an Dritte
weitergegeben.
7.3.
Count-O-Rama weist darauf hin, dass im Internet versendete Daten
niemals mit absoluter Sicherheit vor Zugriffen von außen geschützt
sind.
8.
Schlussbestimmungen
Sollten
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages
nicht. Es gelten anstelle der unwirksamen Bestimmungen dem Zweck
der Vereinbarung entsprechende oder nahe kommende Erstatzbestimmmungen,
wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen
Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeite
der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für
Unvollständigkeiten.
|